Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führten zur Verurteilung zu 28 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung:
Sozialversicherungsschaden: über 700.000 Euro
Der aus 29 Fällen ermittelte Sozialversicherungsschaden belief sich auf über 700.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Gericht sah es aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Standort Tauberbischofsheim als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zeitraum von August 2014 bis September 2016 in seinem Unternehmen Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigte, aber den Großteil des Lohns an der Buchführung vorbei und damit schwarz ausbezahlte.
Hierzu kaufte der einschlägig vorbestrafte Geschäftsführer sogenannte Abdeckrechnungen von Berliner und Nürnberger Firmen, um die ausgezahlten Schwarzlöhne gegenüber den Behörden zu verschleiern.
Der Verurteilte zeigte sich im Verlauf des Verfahrens gegenüber den Ermittlungsbehörden vollumfänglich geständig, was sich auch auf die Strafzumessung positiv auswirkte.
Er muss darüber hinaus den entstandenen Schaden bei der Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Sozialkasse des Baugewerbes begleichen.
Zusatzinformation
Als Abdeckrechnung wird eine Rechnung
bezeichnet, bei der ein tatsächlich entstandener Aufwand, beispielsweise
für Schwarzlohnzahlungen, als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht wird.
Die tatsächlich entstandenen Ausgaben werden in der Buchführung unter
Zuhilfenahme dieser Rechnung "abgedeckt".
Für Unternehmer ist es im finanzbuchhalterischen Sinne "erforderlich", eine solche Abdeckrechnung in die betriebliche Buchführung einzubuchen, um die Abführung der Sozialabgaben zu sparen und mögliche Einkommenszuwächse aus Schwarzarbeit nicht der Besteuerung zuzuführen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z23_bauunternehmer_verurteilt.html
Für Unternehmer ist es im finanzbuchhalterischen Sinne "erforderlich", eine solche Abdeckrechnung in die betriebliche Buchführung einzubuchen, um die Abführung der Sozialabgaben zu sparen und mögliche Einkommenszuwächse aus Schwarzarbeit nicht der Besteuerung zuzuführen."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z23_bauunternehmer_verurteilt.html
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